Vorsicht beim Betreten gefrorener Gewässer
Bäche, Flüsse, Seen und Teiche laden im Winter zum Betreten ein. Aber die Gewässer bergen auch große Gefahren. Durch Selbstüberschätzung und Unachtsamkeit kommt es immer wieder zu Einbrüchen und schwerwiegenden Erfrierungen.
Sie locken in diesen Tagen zum Schlittschuhlaufen oder einem Spaziergang ein, zugefrorene Gewässer. Mit jedem Schritt aus der Eisschicht geht aber auch die Gefahr eines Einbruches mit. Deshalb sollte vorher immer auf Hinweisschilder geachtet oder auf eine Freigabe der örtlichen Behörden gewartet werden.
Die Tragfähigkeit der Eisfläche wird maßgeblich von der Dicke des Kerneises bestimmt. Gerade wenn sich darauf trübes Eis bildet und Schnee ansammelt ist eine Einschätzung nahezu unmöglich. Hinzu kommt, dass diese Kernschicht durch verschiedenen Faktoren in seiner Dicke beeinflusst wird und nicht überall durchgehend gleich ist. Zum Beispiel durch verfestigten und eingeschlossenen Schnee. Gerade bei fließenden Gewässern unterliegt die Größe des Kerneises durch Strömung großen Schwankungen. Erst ab einer Kerneisdicke von ca. 10 cm trägt es einzelne Personen. Fließende Gewässer sollten, durch ihre unregelmäßige Kerneisdecke, erst ab 15 bis 20 cm betreten werden.
Was tun, wenn ich eingebrochen bin?
Ist man eingebrochen, ist es das oberste Gebot Panik zu vermeiden und zu versuchen ruhig zu agieren. Bereits nach wenigen Minuten im kalten Wasser werden die Glieder steif und die Gefahr eines Schocks wächst. Es gilt mit wenigen und gezielten Bewegungen das Wasser in Richtung Ufer zu verlassen. Wenn Sie hektisch werden droht ein zu großer Wärmeverlust. Bei stehenden Gewässern kann es gelingen, sich auf und über das Eis zu schieben und dabei das Gewicht großflächiger zu verteilen. Wichtig dabei ist, Arme und Beine mit Abstand und nacheinander auf das Eis zu schieben. Sollte die Eisfläche erneut brechen, kann man versuchen sich das zunutze zu machen und mit den Fäusten oder den Ellbogen einen Weg bis zum Ufer bahnen. In fließenden Gewässern sind treibende und teils scharfkantige Eisschollen eine weitere Gefahrenquelle.
Als Ersthelfer eines Eisunglückes nicht überstürzt handeln
Ersthelfer sollten sich stets bewusst sein, dass die beschädigte Eisfläche auch in der Umgebung nicht mehr genügend Tragfähigkeit besitzt und eine sehr große Gefahr darstellt. Durch die drohende Erstarrung der eingebrochenen Person ist aber Eile geboten. HANDELN SIE ÜBERLEGT und geben Hilfsmittel wie Stangen, Bretter, Äste, eine Leine oder ähnliches weiter und setzen Sie umgehend einen Notruf ab.
Sobald sich die verunglückte Person an Land befindet ist eine gute Weiterversorgung elementar. Denn die Gefahr einer Unterkühlung oder Erfrierung ist groß. Hinzu kommen weitere mögliche innere und äußere Verletzungen. Suchen Sie einen warmen Raum auf und erst dann dürfen Sie die nasse Kleidung ausziehen. Die Blutzirkulation ist auf den Körperkern konzentriert um die wesentlichen Körperfunktionen zu erhalten. Lagern Sie den Verunfallten horizontal und wickeln Sie ihn in Decken ein. Wichtig ist es keine aktive Hilfe, zum Beispiel durch Reiben der Arme und Beine, bei der Erwärmung zu betreiben. Durch das kalte Blut in den Armen und Beinen wird der Körper nur noch mehr ausgekühlt und kann zum Aussetzen lebenserhaltender Körperfunktionen und damit zum Tod führen. Reichen Sie warme zuckerhaltige Getränke (Kein Koffein oder Alkohol). Bleiben Sie bei der Person und kontrollieren Sie die Atmung. Bei einer Bewusstlosigkeit, kontrollieren Sie ebenfalls die Atmung und sollte dies der Fall sein, bringen Sie die Person in die stabile Seitenlage. Sollten nach der Rettung Atmung und Puls nicht mehr vorhanden sein, beginnen Sie sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (30 Mal Herzdruckmassage, 2 Mal Beatmen im Wechsel). Hören Sie erst auf, wenn der Rettungsdienst da ist und Sie dazu auffordert.
Wir bitten alle, sich der Möglichen Gefahr eines Einbruches gegenwärtig zu sein und auch die Kinder darauf hinzuweisen.